WEDTHOFF Industrieverpackungen, Stahblechverpackung, Köln, Bonn, NRW

Gefahrgutverpackungen, UN-Zulassung

Gefahrgut muss vorschriftsmäßig verpackt sein, damit es sicher transportiert werden kann!
Das gilt sowohl für Gefahrgüter in flüssiger wie in fester Form. Im WEDTHOFF Produkt-Portfolio stehen dafür sehr stabile Transportverpackungen zur Verfügung. In den Tabellen sind die jeweiligen UN-Zulassungen dazu mit aufgeführt.

Profitieren bei technischen Fragen und Fragen zu Gefahrgutverpackungen doch von der Kompetenz unsere Konzern-Zentrale DUTTENHÖFER mit Ihrem hauseigenen Gefahrgutbeauftragten. Nehmen Sie Kontakt mit Dipl. Ing. (FH) Dieter Niggemeier auf. Tel.: 06324 590190

Hochwertige stabile Verpackungen mit UN-Zulassung ADR/RID für Gefahrgutklassen 1-9. Beratung vom Gefahrgutbeauftragten zu gefährlichen Gütern

UN-Codenummern auf Gefahrgutverpackungen

Diese spezielle Gefahrgutverpackungen werden auch als “Gefahrgutumschließungen” bezeichnet und dienen dem sicheren Transport zu Lande, zur See und in der Luft. Entsprechende Kennzeichnungen sind bei vorhandener UN-Zulassung immer direkt auf der Umverpackung aufgebracht. Unten stehender Link hilft, um den UN-Nummern-Code zu übersetzen.

Wedthoff, Gefahrgutverpackungen, Transportverpackungen, UN-Zulassung

Festgelegte Bauart-Bedingungen müssen erfüllt sein, um entsprechende Zertifizierung zu erhalten. Die Prüfungen werden in der Regel von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) durchgeführt. Die Gefahrgutverpackungen müssen unter Beweis stellen, dass Sie Quetschungen, Stürzen oder aggressiven Erzeugnissen widerstehen. Als Gefahrgutverpackung mit UN-Zulassung werden Sie zudem auf Dichtheit und das Verhalten bei hohen wie niedrigen Temperaturen geprüft.

Informative Links zum #Gefahrgutverpackungen auch hier:
Gefahrgut (Wikipedia)
UN-Nummern (Wikipedia)
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Des weiteren gute Hinweise zum Transport gefährlicher Güter –
besonders an dieser Stelle findet der Apsekt Gefahrenklassen besondere Aufmerksamkeit:
Gefahrgut auf Straßen NRW (Ministerium für Verkehr des Landes NRW)

Lesenswerte Hinweise zu rechtlichen Aspekten bei #Gefahrgutverpackungen im Jura-Forum

Die richtige Kennzeichung

Damit sofort! erkennbar wird, welchen gefährlichen Inhalt Ihre Gefahrgutverpackung enthält, gibt es die Kennzeichnungspflicht – immer gut sichtbar von außen angebracht. So lässt sich im Notfall sofort erkennen, wie aufgrund der Inhaltsstoffe umzugehen ist. Gefahrgutetiketten / Gefahrgutaufkleber für die entsprechenden Gefahrgutklassen sind hierfür das Stichwort.