Gefahrgutverpackungen, UN-Zulassung
Gefahrgut muss vorschriftsmäßig verpackt sein, damit es sicher transportiert werden kann! Dafür gibt es unsere Gefahrgutverpackungen mit UN-Zulassung. Das gilt sowohl für Gefahrgüter in flüssiger wie in fester Form. Im WEDTHOFF Produkt-Portfolio stehen dafür sehr stabile Transportverpackungen oder Verpackungen zur Lagerung zur Verfügung. In den Tabellen auf den jeweiligen Produktseiten mit Produktspezifikationsblättern (PDF) sind die UN-Zulassungen mit aufgeführt.
- Verpackungen / Gebinde / Behälter aus Stahlblech
- Verpackungen / Gebinde / Behälter aus Weißblech
- Verpackungen / Gebinde / Behälter aus Kunststoff
Profitieren bei technischen Fragen doch von der Kompetenz unsere Konzern-Zentrale DUTTENHÖFER mit Ihrem hauseigenen Gefahrgutbeauftragten. Nehmen Sie Kontakt mit Dipl. Ing. (FH) Dieter Niggemeier auf. Tel.: 06324 590190
UN Codierung auf Gefahrgutverpackungen
Diese speziellen Verpackungstypen werden auch als „Gefahrgutumschließungen“ bezeichnet und dienen dem sicheren Transport zu Lande, zur See und in der Luft. Entsprechende Kennzeichnungen sind bei vorhandener UN-Zulassung immer direkt auf der Umverpackung aufgebracht. Unten stehender Link hilft, um den UN-Nummern-Code zu übersetzen.
Festgelegte Bauart-Bedingungen müssen erfüllt sein, um entsprechende Zertifizierung zu erhalten. Die Prüfungen werden in der Regel von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) durchgeführt. Die Verpackungen müssen unter Beweis stellen, dass Sie Quetschungen, Stürzen oder aggressiven Erzeugnissen widerstehen. Als Gefahrgutverpackung werden Sie zudem auf Dichtheit und das Verhalten bei hohen wie niedrigen Temperaturen geprüft.
Informative Links zum Thema finden Sie auch hier:
Gefahrgut (Wikipedia)
UN-Nummern (Wikipedia)
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Des weiteren gute Hinweise zum Transport gefährlicher Güter –
besonders an dieser Stelle findet der Apsekt Gefahrenklassen besondere Aufmerksamkeit:
Gefahrgut auf Straßen NRW (Ministerium für Verkehr des Landes NRW)
Lesenswerte Hinweise zu rechtlichen Aspekten bei Verpackungen für Gefahrgut im Jura-Forum
Die richtige Gefahrgut Kennzeichung
Damit sofort! erkennbar wird, welchen gefährlichen Inhalt Ihre Gefahrgutverpackung enthält, gibt es die Kennzeichnungspflicht – immer gut sichtbar von außen angebracht. So lässt sich im Notfall sofort erkennen, wie aufgrund der Inhaltsstoffe umzugehen ist. Gefahrgutetiketten / Gefahrgutaufkleber für die entsprechenden Gefahrgutklassen sind hierfür das Stichwort.
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